Fahrzeuge, die unzureichend oder gar nicht von
Schnee und Eis befreit sind, gefährden andere Verkehrsteilnehmer. Vor
allem herabfallende Eisplatten von Lkw-Dächern stellen ein
erhebliches Risiko für den nachfolgenden Verkehr dar. Der ADAC rät
Autofahrern deshalb, gerade jetzt ausreichend Sicherheitsabstand zu
halten und mit fliegenden Eisplatten zu rechnen.
Bei einem Schaden kann sich der Autofahrer an die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist der
Nachweis, dass die Eisplatten vom vorausfahrenden Fahrzeug fielen.
Dafür sollte man Zeugen notieren und Beweise sichern. Kann der
Verursacher mangels Kennzeichen nicht ermittelt werden, kommt nur
eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene
Vollkaskoversicherung in Betracht.
Grundsätzlich ist jeder Lkw-und Autofahrer für die Entfernung von
Eisplatten verantwortlich. Andernfalls drohen bis zu 120 Euro Bußgeld
und ein Punkt in Flensburg, wenn es zu einem Unfall kommt. Werden
durch Nachlässigkeit Menschen verletzt, sind Geldstrafen und
Fahrverbote möglich. Für Lkw-Fahrer stehen auf vielen Autohöfen und
Raststätten spezielle Räumstellen bereit. Dort können Trucker auch
die Dächer gefahrlos enteisen.
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