Die Affäre um die regelrechten Folterungen, die in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen vorgekommen sein sollen, folgen einem schmerzlich bekannten Drehbuch: Erst mal werden Hinweise nicht recht ernst genommen, dann versichern sich die Behörden, dass alles in Ordnung sei, und erst wenn die Affäre nicht totzukriegen ist und Schlagzeilen macht, bemüht man sich um \“rückhaltlose Aufklärung\“. Dann wacht regelmäßig auch die Staatsanwaltschaft auf. Ein krasses Beispiel für die unzureichenden Selbstkorrekturfähigkeiten von Justiz und Verwaltung war der Fall des Gustl Mollath, der – schließlich rechtskräftig festgestellt – zu Unrecht acht Jahre in der Psychiatrie festgehalten wurde. Ähnliche Mechanismen sind auch im Fall Gablingen zu beobachten: Was soll schon herauskommen, wenn eine Behörde die andere fragt, ob bei ihr alles in Ordnung ist? Und Anschuldigungen von \“Knackis\“ haben nun mal bei Strafverfolgern nicht dasselbe Gewicht wie die von anderen – Gleichheit vor dem Gesetz hin oder her.
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