Voßhoff: Warnschussarrest auch von Bundesrat gebilligt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am heutigen
Freitag das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Erweiterung der
jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten passieren lassen. Dazu
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass auch die Länderkammer die von
uns vorgenommene Erweiterung der jugendgerichtlichen
Sanktionsmöglichkeiten abschließend gebilligt hat und das Gesetz nun
in Kraft treten kann. Damit steht der Warnschussarrest den
Jugendrichtern endlich als sinnvolles neues Instrument im Kampf gegen
die Jugendkriminalität zur Verfügung.

Die Einführung des Warnschussarrestes ist eine langjährige
Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ein solcher Arrest von bis
zu vier Wochen Dauer kann neben einer Jugendstrafe, die zur Bewährung
ausgesetzt wird, angeordnet werden. Der Arrest muss zu Beginn der
Bewährungszeit verbüßt werden. Junge Straftäter erfahren auf diese
Weise ganz unmittelbar, was Freiheitsentziehung bedeutet. Wer diese
Erfahrung einmal gemacht hat, wird eher bereit sein, die
Bewährungschance ernst zu nehmen und für eine Rückkehr auf den
richtigen Weg zu nutzen.

Das Gesetz ermöglicht den Jugendrichtern darüber hinaus, gegen
Heranwachsende in besonders schweren Mordfällen eine Jugendstrafe von
bis zu 15 Jahren zu verhängen. Die bisherige Begrenzung auf höchstens
zehn Jahre hat sich als unzureichend erwiesen. Wenn 18- bis
20-Jährige schwerste Kapitalverbrechen begehen, aber in den Genuss
des milden Jugendstrafrechts kommen, wird künftig eine gerechtere
Bestrafung der volljährigen Täter möglich sein.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de