Alle anderen Urteile hatten bislang die Gemeinsamkeit inne, dass die Richter den Besitzern – wenn überhaupt – erst nach der Rückrufaktion Schadensersatz für dann eventuelle nachweisbare Wert- oder Leistungsverluste zugestehen wollten.
Cäsar-Preller: „Das Münchner Urteil geht offensichtlich davon aus, dass es ohnehin einen Wertverlust gibt und der Käufer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises hat – unabhängig vom Ergebnis der Rückrufaktion!“
Der Volkswagen-Konzern hat das Verfahren zur Chefsache erklärt und stärkt dem Münchner Seat-Händler den Rücken. Verschiedene Medien berichten, dass Volkswagen in der Sache auf jeden Fall das Oberlandesgericht als nächste Instanz aufrufen wird. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt betroffenen Autobesitzern, ihre Ansprüche zeitnah anzumelden: „Wir vertreten bereits zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Autobesitzer deutschlandweit!“