Die Erteilung des Prädikats ist an klar definierte Kriterien geknüpft. Voraussetzung ist, dass die Schule einen namentlich benannten Einarbeitungsbeauftragten hat, und dass Einarbeitungsvereinbarungen abgeschlossen werden, die an den jeweiligen Bedarf angepasste Weiterbildungs- und spezielle Qualifizierungsmaßnahmen festlegen. Besonders wichtig sei dies bei Lehrern, die ihre Zusatzqualifikation als Waldorflehrer berufsbegleitend erwerben müssen, beispielsweise „Quereinsteiger“ aus dem staatlichen Schuldienst, betont Landl.
Schulen, die das Prädikat erhalten wollen, müssen mindestens fünf Hospitationen im ersten Anstellungsjahr sicherstellen, empfohlen werden zwölf. Gegen Ende des Schuljahres erfolgt in jedem Fach eine Lehrprobe. Die Berufsanfänger und Mentoren sollen bei ihrem Unterrichtsdeputat entlastet werden.
Der Verlauf der Berufseinführung wird von einem/einer Ausbildungsbeauftragten der Region evaluiert. Wenn der/die Ausbildungsbeauftragte, die auch eine beratende Funktion hat, bestätigt, dass die Schule alle Kriterien erfüllt, darf die Schule das Prädikat „mit qualifizierter Berufseinführung“ führen. Die Eckpunkte dieser Regelung wurden von den Delegierten der deutschen Waldorfschulen im Jahr 2009 beschlossen.
Junge Lehrerinnen und Lehrer erhalten so eine verlässliche Grundlage für den Berufseinstieg an Waldorfschulen. Auf der Homepage des BdFWS finden Interessenten eine Liste der Schulen, die bereits zertifiziert worden sind. Da auch Schulen, die nicht auf dieser Liste stehen, eine Berufseinführung anbieten können, sollten sich Bewerber an der Schule ihrer Wahl nach der Berufseinführung erkundigen. Die Waldorfschulen besetzen jährlich ca. 600 Lehrerstellen neu.