Google-Monopol gefährdet Pressevielfalt
Die VG Media hat gemeinsam mit zwölf Presseverlagen beim
Bundeskartellamt eine Missbrauchsbeschwerde gegen Google eingereicht.
Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der Obmann im
Ausschuss für Kultur und Medien und Berichterstatter für
Urheberrecht, Ansgar Heveling:
„Mit der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage
hat der Gesetzgeber eine eindeutige Rechtslage geschaffen. Das
geltende Recht wird von Google jedoch offensichtlich insbesondere auf
seinem Nachrichtenportal Google News konsequent nicht beachtet: Statt
in Verhandlungen zu treten, drohte Google den Verlagen per E-Mail mit
dem Auslisten ihrer Inhalte. Das zeigt, dass Google seine
marktmächtige Position missbraucht – in dem Wissen, dass die eigene
Monopolstellung im Netz dieses Verhalten ermöglicht. Google weiß,
dass es im Alleingang festlegen kann, wer im Internet stattfindet und
wer nicht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die in der VG Media
zusammengeschlossenen Presseverlage deshalb nun eine
Kartellbeschwerde eingeleitet haben. Wir sehen diesen Schritt auch
als ein deutliches Signal in Richtung EU-Kommission, über die
Einleitung eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens gegen Google
nachzudenken und nicht auf eine Vereinbarung zu setzen.
Auch im Rechtsraum Internet gelten die Regeln der sozialen
Marktwirtschaft: Es ist nicht der Stärkste, der die Regeln setzt,
sondern der Staat im Interesse der Allgemeinheit. Wir werden die
weiteren Entwicklungen beim Bundeskartellamt als zuständiger
Aufsichtsbehörde mit großem Interesse verfolgen.“
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