Wasserversorger und Umweltverbände gemeinsam gegen eine Regulierung der Wasserversorgung

Gemeinsame Erklärung des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU), des Bundesverbandes der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW) und der Umweltverbände Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU), Grüne Liga, Wasser in Bürgerhand

Angesichts der Ausführungen der Monopolkommission zur
Wasserwirtschaft in Deutschland und einer möglichen Regulierung
weisen die Verbände der Wasserwirtschaft und der relevanten
Umweltverbände diese Forderungen mit Nachdruck zurück.

Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU), verweist in seiner Bewertung des heute vorgelegten
Hauptgutachtens der Monopolkommission auf den Verbraucher: „Der
heutige Ruf der Monopolkommission nach einer Regulierung kann nicht
mit Verbraucherinteressen begründet werden. Die Verbraucher wollen
keine Regulierung in der Wasserwirtschaft. Die Monopolkommission
steht hier alleine auf weiter Flur.“ Nahezu drei Viertel der
Verbraucher beziehen ihr Trinkwasser am liebsten von einem kommunalen
Versorger. Sie sind zu mehr als 90 Prozent mit der Qualität und der
Versorgungssicherheit der kommunalen Wasserwirtschaft zufrieden. Und
75 Prozent der Verbraucher finden ihren Wasserpreis angemessen. Das
belegen regelmäßige Haushaltbefragungen durch dimap und Emnid. Es ist
völlig unverständlich, warum die Monopolkommission die Forderung nach
einer weiteren Kontrollinstanz aufstellt und massiv in
funktionierende Strukturen eingreifen will. Die Wasserversorgung ist
eine kommunale Kernaufgabe der örtlichen Daseinsvorsorge. Städte und
Gemeinden treffen die nötigen Organisationsentscheidungen. Sie sind
nah dran und finden die besten Lösungen für ihre Bürger vor Ort. Die
Bürger sind in die Entscheidungsprozesse eingebunden. All das kann
eine zentrale Regulierungsbehörde weit weg vom Verbraucher nicht
leisten.

„Trinkwasser als das Lebensmittel Nummer eins unterliegt zu Recht
strengen umwelt- und gesundheitsrechtlichen Anforderungen. Qualität
und Versorgungssicherheit müssen bei der Wasserversorgung absoluten
Vorrang haben. Bei einer Fokussierung allein auf die Wasserpreise und
einer Reduzierung der Wasserwirtschaft auf eine reine
Ökonomiediskussion werden Qualität, Versorgungssicherheit und
Umweltschutz nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Hinter
dem Lebensmittel Wasser steht eine Vielzahl von Dienstleistungen, die
von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Dies führt zwangsläufig zu
regional unterschiedlichen Preisen“, sagte Martin Weyand,
Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie-
und Wasserwirtschaft (BDEW). Klar sei aber auch, dass die Verbraucher
einen Anspruch auf Transparenz bei den Wasserpreisen haben. Deshalb
fördere der BDEW den Dialog mit den Kunden durch das Konzept der
Kundenbilanz. „Die Verbraucher können so auf anschauliche Weise
nachvollziehen, wie sich bei diesen Unternehmen der Preis für die
unterschiedlichen Leistungen zusammensetzt“, so Weyand.

VERONIKA BAIER von „Wasser in Bürgerhand“ kommentiert die
Versuche, die Wasserversorgung einem pauschalen Regulierungsregime zu
unterwerfen: „Auch wenn es auf den ersten Blick anders aussieht: Das
Beharren der Kartellwächter auf niedrigeren Wasserpreisen ist keine
Tat Robin Hoods zur Verteidigung der Interessen armer Menschen,
sondern ein Anschlag auf Substanzerhaltung, Nachhaltigkeit und
Qualität der Wasserversorgung“. Zum Begehren der hessischen
Kartellbehörden, die Wasserpreise in Frankfurt und Kassel um bis zu
40 Prozent zu senken, führte BAIER weiter aus: „Der durchschnittliche
Gewinn der Wasserversorgungsunternehmen liegt laut einer Umfrage des
ehemaligen BGW unter drei Prozent. Wenn die Unternehmen gezwungen
werden, die Preise um fast 40 Prozent zu senken, ist eine nachhaltige
Wasserwirtschaft nicht mehr möglich. Der allergrößte Teil der Kosten,
etwa 80 Prozent, wird verursacht durch Instandhaltung und Erneuerung
der Rohrleitungen und der technischen Anlagen. Bei einem derartigen
Einsparungsdruck wäre das Verlottern-Lassen des Leitungsnetzes schon
vorprogrammiert.“

MICHAEL BENDER von der GRÜNEN LIGA begrüßte, dass das Vorgehen der
Kartellbehörden gegen die Wasserversorger in einigen Kommunen dazu
führe, sich Gedanken über eine Stärkung der bürgerschaftlichen
Teilhabe an den Geschicken der Wasser- und Abwasserentsorgung zu
machen. Der Wasserexperte warnte aber vor der Illusion, dass im
Gefolge einer Rekommunalisierung die Wassergebühren drastisch sinken
würden. Nicht nur die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer,
sondern auch die EG-Wasserrahmenrichtlinie verpflichten die Kommunen
zu kostendeckenden Wasserpreisen. Diese müssten zudem auch Umwelt-
und Ressourcenkosten widerspiegeln. Die von der Monopolkommission
empfohlene Regulierung der Wasserversorgung unter rein fiskalischen
Aspekten würde aber die ökologischen Vorsorgemaßnahmen vieler
Wasserversorger – und damit auf Dauer auch die Trinkwasserqualität –
torpedieren.

SEBASTIAN SCHÖNAUER vom Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) hob hervor, hob hervor, dass die kommunale
Selbstverwaltung in der Tradition der Bürgerkommune auch eine aktive
Einbindung der Verbraucherinnen bei der Preisgestaltung beinhalten
müsse. Das von der Monopolkommission empfohlene Regulierungsregime
durch die Bundesnetzagentur untergrabe die kommunale Selbstverwaltung
und das bürgerschaftliche Engagement in einem Kernbestandteil der
Daseinsvorsorge. Ferner kritisierte der Wasserexperte des BUND die
weitgehend intransparente Zuordnung von Preisbestandteilen bzw.
Preisabschlägen durch die Kartellbehörden. Die Überprüfung der Preise
durch die Kartellbehörden sei für externe Beobachter kaum
nachvollziehbar. „Wir brauchen nicht nur gläserne Wasserwerke,
sondern auch die gläserne Kartellbehörde!“, so der Sprecher des
Bundesarbeitskreises Wasser des BUND und stellvertretende
Bürgermeister der Gemeinde Rothenbuch im Spessart. In der Praxis
komme erschwerend hinzu, dass die Beweislast bei Preisgestaltung in
den Kartellverfahren allein den Trinkwasserversorgern aufgehalst
werde.

NIKOLAUS GEILER vom Arbeitskreis Wasser im Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) erklärte, dass die
Umweltverbände von den Wasserversorgern eine glasklare Transparenz
bei der Wasserpreisbildung erwarten. Nur wenn die Wasserversorger von
sich aus die Karten auf den Tisch legen, könne man der
Monopolkommission den Wind aus den Segeln nehmen. Anstatt einer
zentralen Regulierung bedürfe es „gläserner Wasserwerke“, die vor Ort
Rechenschaft über die Preisgestaltung ablegen. In der Abwehr
zentralistischer Regulierungsversuche seitens der Monopolkommission
und der Kartellbehörden seien sich Wasserwerker und Umweltschützer im
Interesse einer dauerhaft gesicherten Trinkwassergüte einig.

Pressekontakt:
Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030 58580-220

Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Jan Uland, stellv. Pressesprecher, Tel. 030 300199-1162

Wasser in Bürgerhand
Veronika Baier, Tel. 0561 898631

BUND
Sebastian Schönauer, Tel. 06094 984022

Grüne Liga
Michael Bender, Tel. 030 40393530

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
Nikolaus Geiler, Tel.: 0761 275 693