WAZ: Urteil im Wahlkampf. Kommentar von Gregor Boldt

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur
Beteiligung der NRW-Kommunen an den Einheitslasten kommt für die
Parteien zur Unzeit: am 8. Mai, fünf Tage vor der Landtagswahl.

Bei der Bestimmung des Verkündungstermins konnten die
Verfassungshüter wohl nicht ahnen, dass am 13. Mai das
Landesparlament gerade mal zwei Jahre nach der Wahl 2010 neu
zusammengesetzt werden muss, was sie gestern auch betonten. Sie
wissen um die Sensibilität des Themas und die eventuelle Wirkung
ihrer Entscheidung in der Öffentlichkeit.

So wie es aussieht, könnte die Klage der Kommunen in Münster
Erfolg haben. Das ließe weder CDU und FDP noch SPD und Grüne in einem
guten Licht erscheinen. Die schwarz-gelbe Regierung war es, die 2007
die Änderung zu Lasten der Städte und Gemeinden beschlossen und drei
Jahre später verabschiedet hatte. Rot-Grün aber hat bei allem
Schimpfen auf die neue Abrechnungsmethode auch nichts unternommen, um
an der Situation der notleidenden Kommunen in diesem Punkt etwas zu
ändern.

Insofern darf sich keine Partei von dem Urteil am 8. Mai ein
Wahlgeschenk erhoffen.

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