Jetzt ist es amtlich: In Hessen wollen alle 13 Optionskommunen, die die Langzeitarbeitslose eigenverantwortlich betreuen, ihre Arbeit nach Ablauf der Experimentierphase am 31. Dezember 2010 fortsetzen. „Die Weichen in Hessen sind gestellt: Alle 12 Landkreise und die Landeshauptstadt Wiesbaden haben in ihren Gremien entsprechende Beschlüsse bis zum gesetzten Zeitpunkt Ende September gefasst und sind gegenüber dem Land schriftlich die erforderlichen Verpflichtungen eingegangen. Dies ist ein eindrucksvoller Erfolgsnachweis für das Optionsmodell, dessen Erprobung die Landesregierung in die Arbeitsmarktreform auf der Bundesebene eingebracht hat“, erklärte Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, heute in Wiesbaden.
Die Anträge der 13 Kommunen seien fristgerecht eingegangen und beinhalteten die erforderlichen Verpflichtungen. „Die Gebietskörperschaften haben sich verpflichtet, mit dem Land eine Zielvereinbarung über ihre Leistungen auf dem Gebiet der Qualifizierung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen abzuschließen. Zudem haben sie verbindlich bekundet, dass sie die notwendigen Daten erheben und übermitteln, um eine bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen“, teilte Petra Müller-Klepper mit.
Die Verankerung der Verantwortung für die Betreuung, Qualifizierung und Vermittlung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf der kommunalen Ebene habe sich als wirkungsvoller, bürgernaher Ansatz erwiesen. „Diese Aufgabe ist dort richtig angesiedelt. Hier kann den Menschen individuell, passgenau und ganzheitlich geholfen werden“, betonte die Staatssekretärin. Dies zeige auch das engagierte und erfolgreiche Wirken der Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN).
Angesichts der positiven Bilanz des Experiments sei es konsequent, dass im Rahmen der aktuellen Jobcenterreform das Optionsmodell dauerhaft verankert und ausgeweitet werde. Die rechtliche Absicherung dieser Form der Trägerschaft einschließlich der Finanzierungsgrundlage sei im Grundgesetz erfolgt. „Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass wir 2012 drei weitere Optionskommunen in Hessen haben werden“, so die Staatssekretärin. Damit bleibe Hessen als Initiator des Optionsmodells auch auf Dauer das Optionsland Nr. 1. „Mehr als die Hälfte der 26 Gebietskörperschaften wird dann diese Aufgabe wahr nehmen. Hessen wird damit weiterhin im Bereich Option eine bundesweite Spitzenstellung einnehmen.“
Als nächstes ist nun der Bund am Zug. „Aktuell liegt der Referentenentwurf der Verordnung vor, mit der die bundesweit bestehenden 69 Optionskommunen grünes Licht für ihren Fortbestand erhalten sollen“, teilte Petra Müller-Klepper mit. Das Bundesarbeitsministerium plane die Verabschiedung dieser so genannten Kommunalträger-Zulassungsverordnung mit verkürzten Fristen. Voraussichtlich am 26. November werde der Bundesrat seinen Beschluss fassen. Die Verordnung setze die bereits im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge um. Die Zulassungen der Optionskommunen sollen unbefristet verlängert werden. Parallel werde das Sozialministerium mit den 13 Optionskommunen die Zielvereinbarungen über die Gestaltung der zukünftigen Arbeit entwerfen und abschließen.