Weiß/Holmeier: Reha-Aufwendungen an steigenden Bedarf anpassen

Das Volumen der für die Rehabilitation von
Arbeitnehmern zur Verfügung stehenden Mittel in der Gesetzlichen
Rentenversicherung wird jährlich entsprechend der Entwicklung der
Bruttolöhne fortgeschrieben. Hierzu erklären der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und
sein Stellvertreter Karl Holmeier:

„Der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ ist zu Recht ein
zentrales Prinzip in der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Untersuchungen zeigen, dass die durchschnittlichen Kosten für eine
Rehabilitationsmaßnahme von 3.600 Euro sich bereits amortisieren,
wenn der Beginn einer Erwerbsminderungsrente um vier Monate
hinausgeschoben werden kann. Die geltende Formel für die jährliche
Anpassung des Reha-Budgets wird der wachsenden Bedeutung der
Rehabilitation jedoch nicht mehr gerecht und bedarf einer
Überarbeitung.

Wenn Arbeiten bis 67 für alle möglich sein soll, dann ist mehr
berufliche Rehabilitation zum Erhalt und zur Wiederherstellung der
Arbeitskraft nötig. Bei der Ausgestaltung der künftigen
Ausgabengrenze sind daher die Anhebung des Renteneintrittsalters und
die Ausweitung der Lebensarbeitszeit zu berücksichtigen. Diese sind
politisch gewollt und auch notwendig. Hieraus sind aber auch die
erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Ohnehin schon nimmt aufgrund
der Altersentwicklung der Bevölkerung auch das Durchschnittsalter der
Erwerbsbevölkerung zu. Diese strukturellen Einflussfaktoren bildet
die jetzige Formel – die Koppelung der Reha-Aufwendungen an die
Einkommen der Arbeitnehmer – nicht ab.

Mit jedem Jahr geht die Schere zwischen Rehabilitationsbedarf und
zur Verfügung stehenden Mitteln weiter auseinander. Bis vor kurzem
konnten die enger werdenden Spielräume durch Effizienzsteigerungen
weitgehend aufgefangen werden. Künftig würde sich diese Praxis
negativ auf die Chancen der Versicherten auswirken, eine
erforderliche Rehabilitationsmaßnahme bewilligt zu bekommen.

Es ist sicherzustellen, dass zusätzliche finanzielle Spielräume
schwerpunktmäßig für Reha-Maßnahmen verwendet werden, die erheblich
beeinträchtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den
Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen.“

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