Spitzen aus Bundesregierung, Gewerkschaften und
Wirtschaft haben am Dienstag beim Familiengipfel Maßnahmen zur
Arbeitsplatzgestaltung beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:
„Das geltende Teilzeitrecht muss den Wünschen der Beschäftigten
und den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt Rechnung tragen.
Daher sind Änderungen notwendig. Fast zwei Millionen der
Teilzeitbeschäftigten würden gerne mehr arbeiten. Dieses
Wertschöpfungspotential bleibt bisher ungenutzt. Dabei brächte ein
Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeitstelle Vorteile sowohl für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Daher sollte Teilzeit nicht wir bisher für unbestimmte Zeit,
sondern für eine vereinbarte zeitlich begrenzte Dauer in Anspruch
genommen werden. Teilzeitbeschäftigte wären berechtigt und
verpflichtet, nach deren Ablauf auf ihren Stellenumfang
zurückzukehren. Dies bringt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die
benötigte Planungssicherheit. Damit Arbeitgeber nicht unzumutbar
belastet werden, könnte die Arbeitszeitaufstockung dann abgelehnt
werden, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Die oftmals geltende Regel einmal Teilzeit – immer Teilzeit muss
durchbrochen werden. Für Väter und Mütter, die einige Jahre ihre
Arbeitszeit reduzieren, um sich intensiver um die Kindererziehung zu
kümmern, darf Teilzeitarbeit nicht in die Sackgasse führen. Vor allem
Frauen hindert Teilzeitarbeit an einem weiteren Erwerbs- und
Karriereverlauf und einer guten Alterssicherung. Hier böte der
Rechtsanspruch, zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren oder
Arbeitszeit aufzustocken, Hilfe.“
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