Weser-Kurier: Kommentar von Stefanie Grube zur Abwehr von Terror-Flugzeugen

Seit dem 11. September 2001 wird in Deutschland
darüber diskutiert, wer hier wie das Sagen hat, sollte ein Flugzeug
von Terroristen entführt werden. Seit genau das in den USA passiert
ist, sind Anschläge auch in Deutschland denkbar. Nicht aber in den
deutschen Gesetzen. Die derzeitige Regelung bei einer terroristischen
Flugzeugentführung ist keine: Denn ernsthaft kann ein
Kabinettsbeschluss nicht die Lösung sein – in einer Situation, in der
innerhalb von Sekunden Entscheidungen gefällt werden müssen. (…)
Doch eine Änderung des Grundgesetzes schürt alte Ängste: Artikel 35
regelt die Ausnahmen, wann die Bundeswehr auch innerhalb Deutschlands
eingeschaltet werden darf. Bei Naturkatastrophen, schweren
Unglücksfällen, eben nur nach Kabinettsbeschluss. Wird dieser Artikel
gelockert, sodass die Verteidigungsministerin die Entscheidung
alleine fällen darf – dann reicht ihre Befugnis weit über entführte
Flugzeuge hinaus. Das wäre keine Balance.

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