„Die Panorama-Aufnahmen bei Street View sind so
scharf und detailreich, dass sich der Dienst auch gut und gerne
Street Life hätte nennen können. Gesichter von Passanten, Menschen am
Fenster, in Gärten oder auf Balkonen, Autokennzeichen – es ist so
beeindruckend wie beängstigend, was da alles im Internet zu sehen
ist. Das Big-Brother-Is-Watching-You-Gefühl ist nicht von der Hand zu
weisen. (…) Nach Auskunft von Google selbst liegt der Zahl der
bisher eingegangenen Proteste von Hausbesitzern und Mietern, die
nicht wollen, dass ihre Häuser bei Street View zu sehen sind, im
fünfstelligen Bereich. Ab nächster Woche dürften noch einige
hinzukommen, denn dann richtet Google für vier Wochen auf seiner
Internetseite ein Beschwerde-Formular ein. Um die Details dieser
Widerspruchsregelung wird jetzt gestritten. Vier Wochen
Einspruchsfrist, noch dazu in der Urlaubs- und Ferienzeit, sind den
Datenschützern zu wenig. Sie wollen ein dauerhaftes
Widerspruchsrecht. Google wiederum betont, die Möglichkeit zum
Widerspruch auch nach der Veröffentlichung zu garantieren. Viel
schwerer aber wiegt, dass es immer noch keine Regelung zwischen
Google und Datenschützern darüber gibt, was mit den Daten der
widersprechenden Hausbesitzer und Mieter passiert. Für den
Internetanbieter sind gerade die nämlich besonders wertvoll. Sie
erlauben Google eine Verknüpfung von Grundstücken und Häusern mit den
entsprechenden Namen und Daten der Eigentümer oder Mieter.“
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de