Weser-Kurier: Zum Urteilüber ärztliche Krankheitsatteste schreibt der Bremer „Weser-Kurier“:

Die Bundesricher in Erfurt haben damit das geltende
Recht bestätigt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz beschreibt ganz
eindeutig den Ermessensspielraum, den der Arbeitgeber in einem
solchen Fall hat: Er kann es akzeptieren, dass ein Beschäftigter erst
am vierten Krankheitstag eine Bescheinigung des Arztes vorlegt – er
hat aber auch das Recht, die Krankschreibung bereits am ersten Tag
einzufordern, ohne dafür besondere Gründe geltend machen zu müssen.
Das mag von einigen als Willkür und Akt des Misstrauens interpretiert
werden, einen triftigen Grund dafür gibt es aber nicht. Weder
verlangt das Gros der Chefs von ihren Beschäftigten bei Krankheit die
sofortige Vorlage eines ärztlichen Attests, wohl wissend, dass sie
ihren Mitarbeitern in aller Regel vertrauen können; noch registrieren
Arbeitnehmerkammern und Gewerkschaften in dieser Frage den geballten
Unmut ihrer Klientel. Die tägliche Praxis zeigt einfach: So wie es
jetzt geregelt ist, ist es praktikabel und gut. Warum also sollte
daran etwas geändert werden?

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