Westdeutsche Zeitung: Zahnarztabrechnung = von Peter Kurz

Eigentlich könnten sich die gesetzlichen
Krankenkassen in Sachen Zahnarztrechnung bequem zurücklehnen. Sie
bezahlen den Festzuschuss für Implantat oder Krone. Und was der
Patient darüber hinaus in einem privaten Vertrag mit seinem Zahnarzt
aushandelt, muss sie nicht tangieren. Nun aber wollen sich die Kassen
zum Anwalt des Patienten aufschwingen. Im Prinzip geht das in die
richtige Richtung, weil es bisher kaum einer objektiven Kontrolle
unterliegt, was der Zahnarzt plant und ob seine privat abgerechneten
Leistungen nötig oder auch wissenschaftlich abgesichert sind.

Wie es aber aus Sicht der Zahnärzte aussehen muss, wenn sich die
Kassen für den Patienten in die Schlacht werfen, ist klar: Den
Medizinern werden Unregelmäßigkeiten unterstellt. Entsprechend holzt
die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zurück. Die Kassen sollten
sich lieber auf ihre Aufgaben konzentrieren und sich nicht „die
Einsparungen aus der Zahnmedizin in die ohnehin vollen Taschen
stecken“. Darin steckt auch der Vorwurf, die Kassen hätten ihre
Ausgaben für die zahnmedizinische Betreuung der Patienten immer
weiter zurückgefahren.

Allerdings war dies eine Folge politischer Entscheidungen. In
deren Folge ist die Situation für den Patienten hinsichtlich seiner
Zuzahlungen immer unübersichtlicher geworden. Dass es bei dem
Eigenanteil nicht um Kleinigkeiten geht, beweist der boomende Markt
privater Zahnzusatzversicherungen, die dieses Risiko abfedern. Wer
sich die aber nicht leisten kann, ist im Ernstfall allein gelassen.
Wer versteht schon, ob das Angebot des Zahnarztes angemessen und den
drei- oder vierstelligen Preis wert ist? Wohl die wenigsten wenden
sich an Stellen wie die Unabhängige Patientenberatung, um hier
Klarheit zu bekommen.

Nach derzeitiger Rechtslage können die Kassen hier nicht den
Kontrolleur spielen. Schließlich liegt auch in der Überprüfung des
privaten Teils der Zahnarztrechnung ein hoher Kostenaufwand. Nur der
Gesetzgeber kann die Kassen mit dieser Aufgabe betrauen und sie zum
Anwalt der Patienten machen. Seriös abrechnende Zahnärzte müssen eine
solche Begutachtung kaum fürchten. Und die anderen dürften in ihrer
Rechnungsgestaltung vorsichtiger werden – im Interesse der Patienten.

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