Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Bettina Wulff

Der juristische Kampf von Bettina Wulff gegen
Rotlicht-Verleumdungen und Gerüchte über ihr angebliches Vorleben als
Prostituierte verdient Respekt. Der ehemaligen First Lady unseres
Landes wurde übel mitgespielt. Sie hat die Gerüchte über ihre
Vergangenheit lange ertragen und ignoriert – aus Rücksicht auf das
hohe Amt, das ihr Ehemann inne hatte. Nun war die Schmerzgrenze
erreicht. Bettina Wulff ist zum Angriff übergegangen, und das ist gut
so. Es geht hier nicht allein um die Wiederherstellung ihrer Ehre,
sondern um ein immer noch unterschätztes Problem in unserer
Gesellschaft: Mobbing im Internet. Bettina Wulff soll bei Gericht
eine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben, wonach alle
Behauptungen über ihr angebliches Vorleben falsch seien. Mehr kann
sie nicht tun, um ihre Glaubwürdigkeit zu untermauern. Trotzdem geht
der Rufmord unvermindert weiter. Wenn man bei Google den Namen
Bettina Wulff eintippt, dann werden einem nach wie vor die Worte
»Escort« oder auch »Prostituierte« vorgeschlagen. Die Anschludigungen
sollten dem damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff schaden –
und haben seine Frau mit voller Wucht getroffen. Seit Monaten steht
Bettina Wulff am Pranger. Einmal im Netz, immer im Netz. So ist das
in unserer Internet-Gesellschaft, in den sozialen Netzwerken wie
Facebook & Co., in denen wir uns virtuell bewegen und ganz freiwillig
zu gläserne Menschen werden, ohne es offenbar zu merken. Einmal im
Netz, immer im Netz? Das Unternehmen Google hat den schwarzen Peter
seinen Kunden zugeschoben: … die Begriffsvorschläge sind kein
redaktioneller Inhalt, sondern ein generiertes Spiegelbild der
Nutzersuchen … In anderen Fällen hat der Konzern populäre
Suchvorschläge durchaus gestrichen – wenn mächtige Lobbygruppen Druck
machten. Der Fall hat eine Thematik hochgespült, die dringend geklärt
werden muss: den Rufmord an unbescholtenen Bürgern im Internet, der
durch Google auf ewig perpetuiert wird. Bettina Wulff führt den
Prozess gegen hochgradige Verleumdung und schwerste Verletzung durch
das Medium Internet. Mit ihrer Klage stellt sie auch die Frage, ob
das alles ungesühnt hingenommen werden muss. Hoffentlich gewinnt sie
diesen Kampf.

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Andreas Kolesch
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