Das Ansinnen von Bundesarbeitsministerin Ursula
von der Leyen, Arbeitnehmern in der Freizeit das Abschalten vom Job
zu gönnen, ist aller Ehren wert. Doch die Realität sieht anders aus
und ist eben kein Wunschkonzert. Da gibt es einerseits dringende
betriebliche Gründe, die die Erreichbarkeit eines Mitarbeiters in
bestimmten Situationen schlicht unentbehrlich machen. Und natürlich
gibt es andererseits auch Beschäftigte, die freiwillig gar nicht
loslassen wollen und sich für unentbehrlich halten. Wie so oft ist
das Leben nicht so einfach, wie die Politik dies gerne vorgibt. Die
Erreichbarkeit von Mitarbeitern außerhalb der Arbeitszeit ist in der
Tat ein Fall für eine individuelle Vereinbarung zwischen Unternehmen
und Beschäftigten. Nur als starre Regel ist das in der heutigen Zeit
kaum vorstellbar, ob man das gut findet oder nicht. Es bleibt
deshalb, auf die Umsicht von Vorgesetzten oder Kollegen zu setzen,
nur in wirklich notwendigen Fällen zum Hörer zu greifen oder eine
E-Mail zu schreiben. Das wird von der Leyen nicht gesetzlich
verordnen können. Dafür kann ihr Vorstoß vielleicht sensibilisieren –
mehr aber auch nicht.
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