Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Gerichtsurteil zu Krankmeldungen

Kritik an Gerichtsurteilen wird in Deutschland
nicht gern gesehen. In diesem Fall ist sie aber angebracht. Dass
Chefs ihren Arbeitnehmern vorschreiben können, dass sie schon am
ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen müssen, ist ebenso
brüskierend wie wirklichkeitsfremd. Das kennt jeder: An einem Tag ist
einem so speiübel, dass man am liebsten das Bett nicht verlassen
möchte. Doch schon am nächsten, spätestens übernächsten Tag kehrt die
gewohnte Fitness zurück. Geht der Angestellte aber, wie es der
Arbeitgeber nach diesem Urteil verlangen darf, zum Arzt, kostet das
nicht nur die von den Beschäftigten und Unternehmen gemeinsam
finanzierte Krankenkasse unnötig Geld. Noch wichtiger und ungünstiger
für den Betrieb ist, dass die Krankheit auf die Weise vermutlich
länger dauern wird. Denn die meisten Ärzte sind eher zu vorsichtig,
wenn es um den Zeitraum der Genesung geht. Da werden aus einem
Krankheitstag schnell eine halbe oder gar ganze Arbeitswoche. Doch
Personalchefs müssen ja nicht, sie dürfen nur. Die vernünftigen unter
ihnen werden auf den Krankenschein ab dem ersten Tag verzichten.

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