Olaf Glaeseker ist mit einem blauen Auge davon
gekommen. Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um mögliche
Bestechung wie bereits in der Causa Wulff mal wieder eine Niederlage
einstecken müssen. Doch diesmal schaltete sie nicht auf stur, sondern
lenkte ein. Damit hat sie zumindest vordergründig den Schein gewahrt.
Zur Last gelegt wurden dem Ex-Sprecher des Bundespräsidenten Vorteile
im Wert von 12 000 Euro. Mit 25 000 Euro zahlt er nun eine viel
höhere Summe. Hinzu kommen Anwaltskosten in ungeahnter Höhe. Außerdem
ist Glaeseker, dem nur eine geringe Schuld nachgewiesen werden
konnte, seit 2011 arbeitslos. Keine Frage: Die Rolle Glaesekers in
einem Geflecht aus Freundschaften und Gefälligkeiten musste
verhandelt werden. Doch schon die Frage nach einer konkreten
pflichtwidrigen Diensthandlung brachte die Staatsanwaltschaft in
Bedrängnis. Einen Beleg für korrupte Handlungen gab es am Ende nicht.
Am wenigsten zufrieden kann die Öffentlichkeit sein. Denn wir hätten
gerne gewusst, ob die Riesenwelle der Empörung Substanz hatte oder
nicht.
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Andreas Kolesch
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