Drei Prozesse, drei Niederlagen: Wenn
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) jemals auf ein
Arbeitszeugnis angewiesen sein sollte, dürften die schlechte
Beurteilung die Chancen auf einen neuen Job senken. Der
NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster hatte den Nachtragshaushalt
2010 außer Kraft gesetzt, den Etat 2012 gerügt, weil er zu spät
vorgelegt wurde, und nun wurde der Haushalt von 2011 für
verfassungswidrig erklärt. Und jedes Mal war Walter-Borjans für das
Zahlenwerk verantwortlich. In der Wirtschaft wären die Konsequenzen
klar: Wenn das Urteil »Er kann“s nicht« lautet, wird der
Verantwortliche ausgewechselt. Nicht so in der Politik. Es ist nicht
bekannt, ob sich Walter-Borjans nach der Urteilsverkündung geschämt
hat. Immerhin will er für künftige Haushaltspläne die Hinweise des
Gerichts berücksichtigen zu wollen. Das ist wirklich alternativlos.
Aber gelernt hat die rot-grüne Landesregierung nicht. Die Zahlen für
den Etat 2014 liegen vor und Gehaltserhöhungen für Angestellte und
Beamte sind nicht berücksichtigt. Walter-Borjans muss fürchten, dass
die Richter ihn erneut belehren.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261