Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Sicherungsverwahrung:

Das war kein großer Wurf. Die Politiker der
Berliner Koalitionsregierung haben im Vorfeld hohe Erwartungen
geweckt – erfüllt werden sie nicht. Wegsperren für immer oder der
Schutz der Bevölkerung muss Vorrang vor der Freiheit der Gewalttäter
haben, war vielfach zu hören. Die Politiker haben zu viel
versprochen. Nach einem Urteil aus Straßburg ist die Praxis der
nachträglichen Sicherungsverwahrung in Deutschland unzulässig.
Deshalb will der Bund diese Verlängerung der Haft abschaffen. Die
Gerichte sollen künftig bei der Urteilsfindung prüfen, ob ein
Verbrecher aufgrund seiner Gefährlichkeit nach seiner Strafe zum
Schutz der Allgemeinheit länger in Haft bleiben soll. Unbefriedigend
ist die Lösung für die etwa 80 Altfälle. Diese Schwerverbrecher
sollen nach Verbüßung ihrer langen Strafen hinter Schloss und Riegel
– in noch zu schaffenden Einrichtungen – bleiben. Das geht nur, wenn
sie zuvor von Gutachtern als psychisch gestört angesehen werden. Die
Häftlinge erhalten dann eine neues Etikett: erst Straftäter, dann
psychisch gestört. Diesen Trick werden Gerichte schon bald kassieren.

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