Lebenslänglich heißt in Deutschland noch lange
nicht lebenslänglich. Oft öffnen sich nach 15 Jahren die Zellentüren,
weil die Mörder oder Totschläger ihre Strafe dann abgesessen haben.
Es sind in der Regel keine kleinen Fische, die nach dem Willen
einiger Länderminister von der Urlaubsregel profitieren sollen. Das
Vorhaben schlägt hohe Wellen – ganz zu Recht. Denn wer denkt dabei an
die Opfer? Die Kritiker müssen weiter Alarm schlagen, damit das
unsinnige Vorhaben zu den Akten gelegt wird. Die Resozialisierung
darf nicht schon nach fünf Jahren mit dreiwöchigem Urlaub beginnen,
sondern schrittweise hinter Gefängnismauern. Die bisherige Frist von
zehn Jahren spiegelt den Gedanken von Strafe wider. Ganz unsinnig
erscheint die Vorstellung auch deshalb, weil in den Ländern künftig
unterschiedliche Vollzugsregeln gelten sollen. In Land A soll der
Häftling nach fünf Jahren den Freigang erhalten, in Land B erst nach
zehn. Also werden die Insassen versuchen, möglichst eine
Haftverlegung zu erreichen. Haben die Justizminister der Länder keine
anderen Probleme?
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Westfalen-Blatt
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