Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Winterreifenpflicht

Morgen wird der Bundesrat die
Winterreifenpflicht beschließen. Doch diese Verordnung zur Änderung
der Straßenverkehrsordnung ist nur Stückwerk. Leider. Zwar werden nun
eindeutiger als bisher die Straßenverhältnisse beschrieben, die als
winterlich gelten und bei denen das Fahren mit Sommerreifen unter
Strafe steht. Und rein formaljuristisch sind auch die Reifen
definiert, die als Winterreifen bei einer Kontrolle durchgehen. Doch
was fehlt, sind eindeutige Mindestanforderungen an Winterreifen.
Theoretisch kann jeder Reifenhersteller ein M+S-Symbol auf jeden
Reifen prägen. Eine Prüfung auf Wintertauglichkeit gibt“s nicht.
Vertrauen muss man hier auf die freiwillige Selbstkontrolle der
Unternehmen. An so etwas halten sich Billigheimer aus Fernost aber
keinesfalls. Von dort kommen sogar Breitreifen für den Sommer mit
M+S-Zeichen. Um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten,
sollten schnellstens klare und nachprüfbare Vorgaben für Winterreifen
beschlossen werden. Und eine Profiltiefe, die deutlich über den jetzt
zulässigen 1,6 Millimetern liegt. Das ist zu wenig.

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