Westfalenpost: Für die AVU geht es um Glaubwürdigkeit

In der Haut des AVU-Vorstandes möchte man derzeit
nicht stecken. Das ist nicht verwunderlich bei einem
Ermittlungsverfahren im Anfangsstadium gegen einen Ex-Kollegen und
diffuse Hinweise darauf, dass auch andere Mitarbeiter
Freundschaftsdienste oder Aufmerksamkeiten zu Unrecht erhalten haben
könnten. Deshalb handelt Dieter ten Eikelder: Er greift zu einem
ungewöhnlichen Mittel und erlässt ein Amnestieprogramm. Das aber
springt zu kurz.

Es war Anfang der 2000er Jahre, als das Thema Vorteilsnahme in
kommunalen Gesellschaften und in Verwaltungen die Mächtigen in Köln,
Wuppertal oder Hagen fortspülte. Damals wurde klar, dass ein neues
Bewusstsein entstanden ist für kleine und größere Gefälligkeiten. Und
obwohl es ausgesprochen schwierig ist, dieses System der
Günstlingswirtschaft aufzudecken und gerichtsfest zu machen, gab es
etliche Urteile dazu.

Seither haben diverse Manager Regeln aufgestellt, um Korruption zu
verhindern und Klarheit für die Mitarbeiter zu schaffen. Bei der AVU
hat dieser Selbstreinigungsprozess damals nicht stattgefunden.
Vielleicht, weil man nicht betroffen war. Wer stellt die Mitarbeiter
schon gerne unter einen Verdacht, nur weil irgendwo gerade ein
Korruptionsfall aufgedeckt wurde? Nun aber ist die Situation anders.
Es gibt einen Anfangsverdacht. Deshalb muss das Unternehmen
entschlossen und transparent handeln. Die Dinge müssen aufgeklärt –
möglicherweise entkräftet – werden. Dazu aber ist ein
Amnestieprogramm nur das zweitbeste Mittel. Besser wäre eine externe
Sonderprüfung. Allein ein durch den Aufsichtsrat beauftragter
unabhängiger Experte kann Selbstbedienungs-Anwürfe entkräften. Bei
der AVU geht es um die Glaubwürdigkeit gegenüber den Kunden.

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