Westfalenpost: Joachim Karpa zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Der Bundesgerichtshof hat Recht gesprochen.
Radfahrer ohne Helm haben bei unverschuldeten Unfällen Anspruch auf
vollen Schadensersatz. Eine kluge Entscheidung. Warum? Es ging in
diesem Fall nicht um oben ohne oder oben mit. Die Versicherung der
schuldigen Autofahrerin wollte dem 61-jährigen Unfallopfer auf dem
Rad kein Geld zahlen, wollte sparen und suchte eine Variante, billig
davonzukommen. Bei Versicherungen kein unübliches
Verhalten.

Wir alle wissen, es gibt keine gesetzliche
Helmpflicht. Folglich kann niemand für den Verstoß gegen eine Regel
bestraft werden, die es nicht gibt.

Unter Radfahrern wird
heftig diskutiert, ob man mit oder ohne Kopfschutz aufs Rad steigen
soll. Dass Fahrradhelme helfen, bei einem Sturz schlimme
Kopfverletzungen zu vermeiden, steht zweifellos außer Frage. Das
Urteil richtet viel mehr den Blick auf die wachsende Aggressivität im
Straßenverkehr. Der PS-Stärkere will um jeden Preis gewinnen. Täglich
zu beobachten.

Müssen sich also Radfahrer in Rüstungen
stecken, um Leib und Leben zu schonen. Nein. In den Niederlanden wird
es vorgelebt. Hier gibt es keine Helmpflicht. Das Fahrrad gehört zum
Stadtbild, entsprechend groß ist die Rücksicht. Davon sind wir
hierzulande weit entfernt.

Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160