Westfalenpost: Kommentar zu Extremismus / NPD / Verbot / Gefahr / Demokratie / Eine Debatte dient als Frust-Ableiter/ NPD-Verbot wieder im Gespräch / Von Winfried Dolderer

Verfassungsfeindlich? Aber natürlich. Die NPD würde
das nie bestreiten. Im Gegenteil, sie ist stolz darauf. „Demokratie“
ist für sie ein Schimpfwort. Politische Gegner schmäht sie als
„Systemparteien“ und droht ihnen mit Verfolgung. Das Grundgesetz
verunglimpft sie als volksfremdes Diktat der Sieger über das Dritte
Reich. Von der Würde des Menschen hält sie auch nichts. Menschen
nichtdeutscher Herkunft will die NPD vertreiben. Da könnte man sich
fragen, ob die Innenminister, wenn sie morgen beraten, eigentlich
viel zu diskutieren haben: Verbieten, was denn sonst? Genau für
solche Fälle haben die Autoren des Grundgesetzes das Parteienverbot
ja vorgesehen. Als Lektion aus dem Scheitern der Weimarer Republik.
Zum Schutz der Demokratie gegen ihre Feinde. Soweit die Theorie. In
der Praxis ist das Verbot einer Neonazi-Partei schon einmal
vorgekommen. Das ist jetzt allerdings 60 Jahre her, und von Dauer ist
es nicht gewesen, sonst dürfte es die NPD gar nicht geben. Im
Gegenteil, ein erster Versuch, auch dieser Partei den Garaus zu
machen, ist 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht schmachvoll
gescheitert. Zur Praxis gehört auch, dass die Diskussion über ein
NPD-Verbot die Funktion eines Frustableiters hat. Sie kommt immer
dann auf, wenn die Politik das Bedürfnis verspürt, gegen
rechtsextreme Umtriebe Wehrhaftigkeit zu demon- strieren und sich
anders nicht zu helfen weiß. Das war vor zehn Jahren so, als die
Empörung über antisemitische Gewalttaten in den damaligen
Verbotsantrag mündete. Heute beflügeln Scham und Entsetzen über die
Mordtaten eines Nazi-Trios die Innenminister. Sie sind jetzt sogar
bereit, jene V-Leute in der NPD „abzuschalten“, an denen die
Verfassungsrichter Anstoß genommen haben. Ist damit alles klar? Nicht
unbedingt. Das Gericht wird nicht nur fragen, ob die NPD die
Demokratie verachtet. Sondern vor allem, ob sie tatsächlich eine
Gefahr für die Demokratie ist. Wenn nicht, könnte ein Verbot dem
Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Nicht zuletzt
das werden die Minister zu bedenken haben, bevor sie sich
entschließen, nochmals nach Karlsruhe zu ziehen. So groß das Ärgernis
auch sein mag.

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