Die Wahlkämpfer im Land hatten das nachlassende
Interesse am Kommunalwahlkampf bereits an der versiegenden Frequenz
vor den Wahlkampfbuden ablesen können. Und so wurde die Abstimmung um
die wichtigsten Ämter in Städten und Kreisen mancherorts zu einer
Peinlichkeit. Zurecht befeuern deshalb Beteiligungsquoten von
teilweise unter 20 Prozent die Diskussion über die Sinnhaftigkeit
dieser Stichwahlen.
Nun war das Instrument der Stichwahl von der rot-grünen
Landesregierung eingeführt worden, um die Legitimation der Landräte,
Bürger- und Oberbürgermeister zu erhöhen. Es könne nicht sein, hieß
es, dass diese wichtigen Amtsträger nur von einem kleinen Teil der
Gesellschaft getragen würden. Heute sehen wir, dass die Stichwahl
dieses Defizit nicht heilt. Denn es geht hier nicht um eine
missglückte Mobilisierung, sondern im Kern um die fehlgeschlagene
Beteiligung der Bürger an der Gestaltung ihres Umfeldes. Denn an
keiner Stelle kann Politik so anfassbar und nachvollziehbar sein wie
in den Städten und Gemeinden. Das aber ist sie offensichtlich nicht,
denn auch bei den Kommunalwahlen war nur die Hälfte der Wähler an die
Urnen gekommen.
Statt nun das Wahlrecht zu ändern, sollte es vielmehr darum gehen,
das Interesse der Bürger an der Politik zu stärken. Letzteres wird
nur durch kontinuierliche Überzeugungsarbeit gelingen. Denn die
Mobilisierungskraft von Plakaten und Wahlkampfständen ist erschöpft.
Die Bürger interessieren konkrete Erfolge. Zum Beispiel eine
verbesserte Infrastruktur, ein durchdachter Schulentwicklungsplan
oder ein tragfähiges Nahverkehrskonzept. Wer so etwas vorweisen kann,
der braucht keine Absichtserklärungen – weil er durch seine Taten
wirkt. Und zwar ansteckend im besten Sinne.
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