Es ist eine Errungenschaft des demokratischen
Rechtsstaats, dass Flüchtlingen, deren Leben in ihrem Heimatland
durch politische Verfolgung oder Krieg bedroht ist, eine
menschenwürdige Unterbringung ermöglicht wird. Wenn die
NRW-Landesregierung und die Arnsberger Bezirksregierung das ehemalige
Marienkrankenhaus in Wimbern jetzt als Notunterkunft für Asylbewerber
ausgeguckt haben, dann ist das vor diesem Hintergrund zu sehen. Der
Gebäudekomplex im Kreis Soest befindet sich in einem guten baulichen
Zustand und garantiert einen lebenswerten Aufenthalt.
Die neuen, kurzfristigen Pläne zeigen aber auch, dass die
Verantwortlichen angesichts der Flüchtlingsströme und angesichts der
übervollen Erstaufnahmeeinrichtungen in Dortmund und Bielefeld mit
ihrem Latein am Ende sind. Sonst hätten sie nicht das Haus
ausgeguckt, das nach bisheriger Planung eine ständige „Zentrale
Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) werden soll – was mutmaßlich vor
Gericht geklärt werden muss.
Es ist eine Notlage, die aber den Menschen in Wimbern ausreichend
erklärt werden muss. Dass die Bezirksregierung dieses morgen tun
will, ist gut. Unsensibel ist aber, dass vor diesem Gespräch bekannt
wurde, dass der Gebäudekomplex schon in dieser Woche als
Notunterkunft hergerichtet werden soll.
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