Armutszuwanderung ist kein neues Phänomen – wenn am
1. Januar 2014 aber EU-Bürger den vollen Zugang zu den Arbeitsmärkten
der anderen Mitgliedsländer erhalten, werden deutlich mehr Menschen
ins relativ reiche Deutschland kommen. Es gibt keinen Grund, mit
Blick auf einen „Sozialtourismus“ apokalyptische Reiter an den
Horizont zu malen, aber es gibt auch kein Recht auf Einwanderung in
die Sozialsysteme.
Zur Wahrheit gehört: Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen,
um demografische Lücken zu füllen. Mehrheitlich drängten zuletzt gut
qualifizierte Zuwanderer mit Hochschulabschluss auf den deutschen
Arbeitsmarkt. Zuletzt aber nahm die Zahl der unqualifizierten
Armutsflüchtlinge vom Balkan stark zu.
Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer darf nicht mit Anreizen zur
Flucht in die Sozialsysteme verbunden werden. Das Landessozialgericht
öffnet Arbeitslosen jedoch aus Rumänien und Bulgarien, die nie
offiziell in Deutschland gearbeitet haben, den Zugang zu
Sozialleistungen. Hier müssen das Bundessozialgericht und später der
Europäische Gerichtshof Grenzen setzen.
Sinnvoll sind Programme zur Vermittlung von Qualifikationen, um
Migranten an den Arbeitsmarkt heranzuführen. So leistet Europa einen
Beitrag zur Integration.
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