Auf dem Weg zur virtuellen Weltherrschaft hat der
Suchmaschinenbetreiber Google einen wichtigen Etappensieg errungen.
Dabei ist es ihm gelungen, die eigenen kommerziellen Ziele als Segen
für die Menschheit auszuflaggen. Das ist schon ein recht dreistes
Täuschungsmanöver.
Der amerikanische Bundesrichter hat sich
von den vermeintlich lauteren Google-Absichten blenden lassen, wenn
er sogar den „fairen Umgang“ mit den Büchern hervorhebt, die die
millionenfache Digitalisierung nun erst einmal legalisieren. Wie
blauäugig muss man eigentlich sein, um den treuherzigen Beteuerungen
zu glauben, dass hier absehbar keine Urheberrechte verletzt
werden?
Das New Yorker Urteil kann zu einem Türöffner mit
schlimmen Folgen werden, ein regelrechter Dammbruch gegen den Schutz
des geistigen Eigentums. Die halbherzigen Sicherungsmechanismen, die
Google so demonstrativ selbstlos beachten will, werden in der Praxis
das Papier nicht wert sein, auf dem sie formuliert worden sind.
Natürlich liegt der (finanzielle) Nutzen für die Allgemeinheit auf
der Hand; die Autoren aber werden zu Verlierern auf breiter Front.
Der Lohn ihrer Arbeit ist die kostenlose Nutzung für alle und
überall. Wenn aber einer verdient, dann ist es Google.
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