Das Insolvenzverfahren wurde noch nicht eröffnet, sondern eine vorläufige Eigenverwaltung mit einem Sachwalter durch das Insolvenzgericht angeordnet. Es muss nun geprüft werden, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn genügend Masse da ist. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, können die Anleger ihre Ansprüche anmelden. Hier gilt es Fristen und Formalitäten genau einzuhalten.
Nach der Insolvenz der WGF AG haben sich hunderte Anleger an die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewandt und um Hilfe gebeten.
Derzeit werden Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand, Aufsichtsräte, Banken wie comdirect, Wallstreet-online, DAB Bank, Volksbank, Raiffeisenbank und sonstige Beteiligte geprüft. In den nächsten Wochen wird sich herausstellen, wo die Anleger Verluste wieder gut machen können.
Anlegern ist zu raten, sich durch Experten vertreten zu lassen, sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine Interessengemeinschaft gegründet, um so die Interessen der Anleger zu bündeln. Es haben sich bereits hunderte Anleger angeschlossen.
Informationen zur Interessengemeinschaft finden Anleger hier:WGF Interessengemeinschaft