Seitdem stehen in der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen die Telefone kaum mehr still und auf der Internetpräsenz herrscht reges Treiben. Die Anleger haben angesichts der Insolvenz nicht wenige (rechtliche) Fragen. Angesichts dieses Andrangs entschied sich Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, eine Interessengemeinschaft für die Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussrechte zu gründen. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können Interessen der Anleger gebündelt werden.
Es soll beispielsweise erreicht werden, dass ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und die WGF AG die Angelegenheit nicht in Eigenverwaltung durchführt. Es geht um die Überwachung des Insolvenzverfahrens. Als erster Schritt soll im Rahmen der Interessengemeinschaft erreicht werden, dass in der Gläubigerversammlung beschlossen wird, dass ein Gläubigerausschuss eingesetzt wird (§ 67 Insolvenzordnung (InsO)).
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