Was die wenigsten Autofahrer wissen ist, dass im Rennsport das Angurten schon viel früher üblich war. Bereits 1902 wurde der erste Sicherheitsgurt in einem Rennwagen verbaut, in einem Baker Torpedo, einem elektrisch betriebenen Geschwindigkeitsrekordwagen. Das erste Patent auf einen Vierpunkt-Sicherheitsgurt wurde bereits 1903 zugelassen, genauso wie das Patent auf den 5-Punkt-Sicherheitsgurt. Der 3 Punkt Gurt, wie wir ihn heute aus unseren Fahrzeugen kennen, wurde erst 1959 patentiert, und zwar vom schwedischen Volvo-Ingenieur Nils Bohlin. Das deutsche Patentamt wählte die Erfindung dieses Dreipunkt-Gurt-Systems zu einer der acht Erfindungen, die der Menschheit in den vergangenen 100 Jahren den größten Nutzen gebracht haben.
Das Nachrüsten von Fahrzeugen, die nicht dafür vorgesehen waren, mit Sicherheitsgurten, stellte zu Beginn noch eine Herausforderung dar, die Kräfte, die bei einem Unfall auf die Gurtverankerungen wirken, sind nicht zu unterschätzen. Erst der serienmäßige Einbau von Befestigungspunkten in den Fahrzeugen brachte eine breitere Akzeptanz des Sicherheitsgurtes. Unternehmen, die Gurte für den Fahrzeugbau herstellen, müssen strenge Auflagen erfüllen, um den Sicherheitsstandards der jeweiligen Gesetzgeber zu genügen. Mehr dazu erfährt man auf der Website http://www.stahl-gurte.de/de/konfektionierte-gurte/sicherheitsgurte-3-Punkt-Automatik.php des Gurtherstellers Carl Stahl GmbH & Co. KG, der neben Sicherheitsgurten für die Automobilindustrie auch Airbagfanggurte, technische Gurte und Abschleppgurte herstellt ? in den verschiedensten Ausführungen. Denn Sicherheit darf auch gefallen!