Winkelmeier-Becker/Heck: Fluggastrechte müssen auch bei Verspätungen und Annullierungen gewahrt bleiben

Derzeit wird im EU-Ministerrat über den Vorschlag
der EU-Kommission zur Änderung der Fluggastrechteverordnungen
verhandelt. Die Bundesregierung hat in der Fragestunde des Deutschen
Bundestages am gestrigen Mittwoch zu ihrer Verhandlungslinie Stellung
genommen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

„Wir unterstützen die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für die
Fluggastrechte in den EU-Verhandlungen. Es ist unser Ziel, dass ein
insgesamt hohes Verbraucherschutzniveau gesichert wird. Zwar enthält
der Vorschlag der Kommission auch einige Verbesserungen der
Passagierrechte. Wir halten jedoch die bisherigen Pläne im Hinblick
auf eine Entschädigung der Verbraucher bei Verspätungen und
Annullierungen von Flügen für unausgewogen.

Stefan Heck ergänzt: „Es kommt zudem darauf, dass die
Rechtsdurchsetzung für Fluggäste erleichtert wird. Die meisten
Betroffenen schrecken aufgrund des damit verbundenen Aufwands oder
der anfallenden Kosten davor zurück, ihre berechtigten Ansprüche
gegenüber den Fluglinien geltend zu machen. Vor diesem Hintergrund
haben wir in Deutschland im vergangenen Jahr das Gesetz zur
Schlichtung im Luftverkehr verabschiedet. Seit dem 1. November 2013
haben Fluggäste die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle
einzuschalten, die bei Streitigkeiten mit der Fluglinie
außergerichtlich vermittelt.“

Elisabeth Winkelmeier-Becker erklärt abschließend: „Unser Ziel ist
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucher- und
Fluglinieninteressen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen dafür
Sorge tragen, dass Fluggäste noch schneller und unkomplizierter zu
ihrem Recht kommen.“

Hintergrund:

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen Fluggäste im Falle von
Ankunftsverspätungen bei Kurzstreckenflügen erst ab fünf, bei
Mittelstreckenflügen ab neun und bei Langstreckenflügen ab zwölf
Stunden Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung haben.

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