Winkelmeier-Becker: Wir stärken die Zahlungskultur in Deutschland

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
wird umgesetzt

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Hierzu
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Wir setzen ein starkes Zeichen für eine gute Zahlungskultur in
Deutschland! Dass die öffentliche Hand oder große
Industrieunternehmen ihre Vertragspartner mitunter am ausgestreckten
Arm verhungern lassen, obwohl diese ihre Leistungen längst erbracht
haben, wird in Zukunft nicht mehr geduldet. Gerade für
mittelständische Unternehmen ist es von enormer Bedeutung, dass ihnen
nicht aufgrund einer schleppenden Zahlungsmoral ihrer marktmächtigen
Geschäftspartner Liquidität entzogen wird.

Die Koalition hat mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eine
ausgewogene Lösung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gefunden. Zahlungsfristen, die in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, dürfen im Regelfall
nicht mehr als 30 Tage betragen. Bei sogenannten Individualverträgen,
die zwischen den Vertragspartnern frei ausgehandelt werden, beläuft
sich die Frist grundsätzlich auf 60 Tage. Vertragsklauseln, nach
denen Handwerker oder andere kleine und mittlere Unternehmen
bisweilen 90 Tage auf ihr Geld warten müssen, gehören damit der
Vergangenheit an.

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