Fast jedes Land in Europa hat seine eigenen Regeln
bezüglich Winterreifen. Wer eine Reise plant, sollte sich laut ADAC
daher vor Abfahrt genau informieren. Bei winterlichen Straßen müssen
in Deutschland geeignete Reifen aufgezogen werden – also Winter oder
Ganzjahresreifen.
In Österreich herrscht ebenfalls keine generelle
Winterreifenpflicht. Aber: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit
witterungsgerechten Pneus ausgerüstet sein. Zudem sind auch
Schneeketten an den Antriebsrädern zulässig, sobald die Straßen
durchgängig mit Schnee und Eis bedeckt sind.
In der Schweiz gibt es auch keine generelle Winterreifenpflicht.
Ist man aber mit Sommerreifen unterwegs und behindert den Verkehr
oder verursacht gar einen Unfall drohen dem Fahrer hohe Bußgelder und
eine erhebliche Mithaftung bei der Schadensregulierung.
Italien schreibt für viele Strecken von November bis April des
Folgejahres generell Winterreifen vor. Vor allem in den Provinzen
Mailand und Südtirol sollte auf entsprechende Beschilderung geachtet
werden. Die Verpflichtung kann auch kurzfristig – ebenso wie in
Frankreich („pneus neige“) – ausgesprochen werden
Auch in Luxemburg müssen Autofahrer seit dem 1.Oktober 2012 bei
Eis, Schneematsch und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen
unterwegs sein.
In Tschechien gilt zwischen dem 1. November und dem 31. März auf
allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die
Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie generell
bei winterlichen Straßen vor.
In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und
Großbritannien gibt es keine Regelung. Zur eigenen Sicherheit rät der
ADAC Autofahrern dringend Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen.
Hinweis an die Redaktionen:
Auf www.presse.adac.de bietet der ADAC eine Infografik an.
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