Worauf beim Neuwagenkauf im Ausland zu achten ist

Mehr und Mehr Autofahrer spielen mit dem Gedanken,ihren nächsten Pkw im Ausland zu erwerben. Doch nicht immer lockt ein Kostenvorteil, wer unzureichend informiert ist und deswegen eine falsche Entscheidung trifft, muss stattliche Zusatzkosten in Kauf nehmen.Nachfolgend wird erläutert, wie sich Autokäufer ausreichend absichern.   Der Erwerb des nächsten Pkws muss nicht zwingend im Inland erfolgen, beim Autokauf im EU-Ausland lockt mit ein wenig Glück eine deutliche Ersparnis. Je nach Hersteller und Modell ist es durchaus möglich, einen Preisvorteil von bis zu 30 Prozent erzielen. Angesichts dieser Möglichkeiten überrascht es nicht, dass zunehmend mehr Personen mit dem Gedanken spielen, ihren nächsten Pkw im Ausland zu erwerben.   Niedrigere Pkw-Preise ausländischer Händler sind auf einen simplen Grund zurückzuführen, nämlich abweichende Marktbedingungen. Je nach Land kann der Wettbewerb auf dem Automarkt ganz anders als in Deutschland ausgeprägt sein und zudem gelten andere Steuersätze. In einigen Ländern sind die Autos aufgrund der Besteuerung sehr viel teurer als in Deutschland, weshalb viele Hersteller ihre Nettopreise absenken.

Besonderheiten bei der Mehrwertsteuer beachten

Beim Neuwagenkauf innerhalb der EU gilt, dass die Mehrwertsteuer nicht in dem Land fällig wird, in dem der Autokauf erfolgt. Stattdessen gilt es die Mehrwertsteuer im Heimatland abzuführen. Dementsprechend werden neue Pkws zum Nettopreis gekauft, die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent wird erst in Deutschland fällig – allerdings nicht direkt an der Grenze, stattdessen ist sie innerhalb von zehn Tagen zu überweisen.   Es ist anzumerken, dass der Verkauf zu Nettopreisen ausschließlich bei Neufahrzeugen erfolgt. Gebrauchte Pkws (Erstzulassung muss mindestens sechs Monate zurückliegen oder der Kilometerstand zählt mindestens 6.000 Kilometer) werden zum Bruttopreis, d.h. einschließlich Mehrwertsteuer, erworben.

An Fahrzeugpapiere und den Zoll denken   Aufgrund der heutzutage geltenden EU-Bestimmungen gestaltet sich die eigentliche Abwicklung des Autokaufs ganz leicht. Im EU-Ausland erworbene Fahrzeuge werden einfach nach Deutschland eingeführt, es sind keine Zollgebühren zu entrichten.   Aufzupassen gilt es bei den Fahrzeugpapieren. Im Idealfall wurden sie ab dem Jahr 2007 ausgestellt und entsprechen somit den gegenwärtigen Vorschriften. Die Papiere werden von den Landratsämtern problemlos anerkannt, wodurch die Zulassung zum Kinderspiel wird. Allerdings wird neben Zulassungsbescheinigung I und II auch noch das Certificate of Conformity benötigt. Dieses Dokument bestätigt gegenüber der Zulassungsstelle, dass der Pkw den geltenden technischen Anforderungen entspricht.

Vorsichtbei Pkws aus Nicht-EU-Staaten   Sofern ein Pkw in einem Land erstanden wird, das nicht der EU angehörig ist, sollten Käufer noch mehr Vorsicht walten lassen und bedenken, dass weitere Kosten drohen. Ein Certificate of Conformity gibt es dann im Regelfall nicht (es sei denn, der Pkw stammt ursprünglich aus der EU), was eine so genannte Vollabnahme erfordert. Diese genügt nur selten, häufig bedarf es technischer Modifikationen, wie beispielsweise einer Anpassung der Scheinwerfer und Leuchten, damit eine Zulassung möglich ist.   Zusätzliche Kosten drohen auch bei der Einfuhr, weil sie im Regelfall nicht zollfrei geschehen kann. Zu den Zollgebühren kommt im Anschluss noch die Einfuhrumsatzsteuer hinzu. Allein diese beiden Posten können sich in Summe auf einen stattlichen Betrag belaufen, weshalb Interessenten im Vorfeld genau prüfen sollten, ob sich der Autokauf überhaupt rechnet.