Zu Beginn die Leistungen der Krankenkassen betrachten und dann wechseln

Wie bei Verträgen üblich, sind auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse Kündigungsfristen zu beachten. Sie ist zwei Monate zum Ende des Monats. Wenn die Kündigung zum Beispiel im Januar ankommt, kann man die Mitgliedschaft zum 01.Juni bei der anderen Krankenversicherung starten. Angebote können im Vorfeld verglichen werden. Ein Vergleich der Krankenkassen ist unerlässliche Grundlage für einen Wechsel. Wenn die gesetzliche Krankenversicherung zwar von Gesetzes wegen die gleichen Basisleistungen anbieten müssen, so gibt es dessen ungeachtet jede Menge Unterschiede der GKV. Gesetzliche Krankenkassen dürfen gesetzlich Versicherten eine neue Mitgliedschaft auf keinen Fall verwehren. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist man wenigstens 18 Monate gebunden. Nur aufgrund der außerordentlichen Umstände, bei wichtigem Grund, kann vorab gekündigt werden.

Kündigung der Krankenversicherung und Wechsel

Sollte z.B.die bevorstehende Erhebung von Zusatzbeiträgen mittgeteilt werden, wie es bei der DAK passierte, können auch Versicherte, die bisher nicht seit 18 Monaten versichert sind, ihre Mitgliedschaft kündigen. Wer vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit wechselt, kann gleich in eine private Krankenkasse umsteigen. Nicht rechtskräftig ist eine vorzeitige Kündigung, wenn sich der allgemeine Beitragssatz verändert. Als zum Beginn des Jahres 2011 auf 15,5 Prozent erhöht wurde, konnte man nicht außerordentlich kündigen. Nur bei Beitragsanpassungen ist ein Krankenversicherungswechsel realisierbar. Trotzdem ist erst einmal ein Krankenkassenvergleich [Vergleich der Krankenversicherungen] angeraten. Auch ein Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung kann helfen, sodass man keineswegs die Versicherung tauschen muss. Die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse ist auf keinen Fall immer leicht.