Die Einführung der Euro-5 Norm im Januar 2011 bereitete vielen Kfz-Händlern mit einem Lagerbestand an Euro-4 Fahrzeugen Probleme.
Diese Fahrzeuge waren ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr zulassungsfähig. Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung gestaltete sich jedoch äußert kompliziert.
Ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Länder schafft nun Abhilfe.
Demnach können Euro-4 Fahrzeuge zugelassen werden, wenn für sie eine Einzelgenehmigung durch ein Gutachten nach § 13 Abs. 1 EG-FGV erteilt wurde.
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