„Beim anstehenden Verfahren für eine
Ministererlaubnis wird die REWE Group – wie auch beim ursprünglichen
Fusionsverfahren beim Bundeskartellamt – einen Antrag auf Beiladung
stellen, um ihre ablehnende Position zu bekräftigen. Die von den
antragstellenden Parteien vorgebrachten Argumente, dass überragende
Interessen der Allgemeinheit an der Übernahme von Kaiser““s Tengelmann
durch EDEKA bestünden, das Vorhaben gesamtwirtschaftliche Vorteile
habe und nur durch eine solche Fusion die Arbeitsplätze bei Kaiser““s
Tengelmann gesichert werden könnten, sind und bleiben falsch. Für
Kaiser““s Tengelmann gibt es weiterhin andere Optionen, zu denen auch
die Bereitschaft von REWE gehört, bei einer Übernahme alle
Arbeitsplätze zu sichern.“
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