Zurich: Oldtimer brauchen aktuelle Bewertung

Die Zurich Versicherung rät Neubesitzern von
Oldtimern vor Versicherungsabschluss unbedingt eine ausführliche und
aktuelle Fahrzeugbewertung über Zustand und Marktwert durchführen zu
lassen. Der Versicherungsspezialist für Oldtimer weist darauf hin,
dass eine solche Bewertung im Schadenfall als Grundlage zur
Wertermittlung durch den Versicherer dient. Liegt kein entsprechendes
Gutachten vor, ist es in der Schadenermittlung mitunter unmöglich den
tatsächlichen Wert des Oldtimers zu eruieren und somit schwierig den
entstandenen Schaden adäquat zu ersetzen.

Wertentwicklung im Blick behalten

Für eine allgemeine Versicherungsbewertung sollten
Oldtimergutachten bei Vertragsabschluss nicht älter als 24 Monate
sein. Gut gepflegte Oldtimer haben nicht selten ein attraktives
Wertentwicklungspotenzial. Damit der aktuelle Wert auch dokumentiert
wird, sollte dies dem Versicherer bei signifikanten Wertveränderungen
auch zwischenzeitlich in einem neuen Gutachten mitgeteilt werden. Um
eventuelle höhere Werte von Oldtimerfahrzeugen „abzufedern“, ist bei
der Zurich Oldtimerversicherung eine Vorsorgeversicherung von 10
Prozent beinhaltet.

Fahrzeug-Eigner können bei einer Zurich Oldtimerversicherung
zusätzlich selber entscheiden, ob sie den Markt-, Wiederbeschaffungs-
oder Wiederherstellungswert ihres Oldtimers versichern möchten.

Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Telefon 0228 268 2725
bernd.engelien@zurich.com
www.zurich.de