Zusatzangebote dürfen kein Hoheitsgebiet der PKV sein / TK fordert: Rahmenbedingungen für Wahltarife

Seit dem 1. April 2007 dürfen die gesetzlichen
Krankenkassen (GKV) Wahltarife anbieten. Damit haben auch Versicherte
in der GKV die Möglichkeit erhalten, ihren Versicherungsschutz ein
Stück weit mit zu gestalten. Im Rahmen der aktuellen
Gesundheitsreform verfolgte die schwarz-gelbe Koalition zunächst den
Plan, der GKV bestimmte Zusatzangebote zu verbieten. Dazu kam es
letztlich aber nicht. Allerdings ist jetzt im GKV-Finanzierungsgesetz
geregelt, dass die Bindungsfrist für die Wahltarife „Prämienzahlung“,
„Kostenerstattung“ und „Arzneimittel der besonderen
Therapierichtungen“ zum 1. Januar 2011 von drei Jahren auf ein Jahr
reduziert wird.

Was für die Versicherten auf den ersten Blick positiv erscheint,
könnte allerdings dazu führen, dass es für die GKV ungleich
schwieriger wird, diese Tarife überhaupt anzubieten. „Wenn die
Regierung angibt, dadurch die Wahlfreiheit der Versicherten stärken
zu wollen, ist das zwar ein lobenswerter Gedanke – allerdings
funktioniert das Ganze so nicht“, sagt Michael van der
Heide-Wulfthüter, Experte für Wahltarife bei der Techniker
Krankenkasse (TK). Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der
Versicherte mehr Freiheiten in seiner Wahl hat. Es ist allerdings
fraglich, ob sich das auf die Bindungsfrist beziehen sollte.

„Die Verkürzung der Mindestbindungsfrist bei einigen Tarifen birgt
wirtschaftliche Risiken. Das gilt besonders für Tarife zur
Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, der so
genannten Beitragsrückzahlung“, erklärt van der Heide-Wulfthüter.
„Diese Tarife finanzieren sich im Wesentlichen durch die
Deckungsbeiträge der gehaltenen PKV-Kündiger. Durch die Bindung an
den Tarif werden diese Versicherten gleichzeitig auch an die GKV
gebunden. Das muss man nicht hinter vorgehaltener Hand sagen.“
Maßgeschneiderte Angebote tragen dazu bei, gute Versicherungsrisiken
in der GKV zu halten und somit das Solidarsystem zu stärken. Die GKV
muss deshalb die Möglichkeit haben, ihren Versicherten über
Wahltarife eine sinnvolle Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes
anzubieten.

Der TK-Experte plädiert auch für eine einheitliche
Genehmigungspraxis durch die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen.
„Heute profitieren regionale Kassen – wie die AOKen – davon, dass die
zuständigen Landesaufsichten oftmals Tarife genehmigen, die das
Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde für überregionale Kassen
ablehnt“, betont van der Heide-Wulfthüter. Das führt zu
ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen.

Bei der TK gibt es zurzeit 20 Wahltarife, mit denen Versicherte
zusätzliche Leistungen bekommen, Prämien erhalten oder sich für
besondere Versorgungsformen entscheiden können. Weitere Informationen
gibt es im Internet unter www.tk.de in der Rubrik „Versicherung &
Tarife“.

Hinweis für die Redaktionen:

Weitere Texte enthält der TK-Medienservice „Gesundheitsreform –
Was ändert sich? Neuerungen zum 1. Januar 2011″, der unter
www.presse.tk.de zur Verfügung steht. Honorarfreie Pressefotos sowie
Infografiken stehen dort ebenfalls zum Download bereit.

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