– Lediglich einen Zettel nach einem Unfall mit den Kontaktdaten an
der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu
hinterlassen, reicht nicht aus; man macht sich strafbar.
– Die Vollkaskopolice kann für Schäden am eigenen Fahrzeug
aufkommen, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist.
Rückwärtsgang rein, etwas Gas geben und schon ist sie drin: eine
Beule im Kotflügel des Nachbarautos. Unfälle beim Ein- und Ausparken
sind schnell geschehen. Wie sich die Beteiligten im Schadenfall
richtig verhalten, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte
bei CosmosDirekt.
Auf den Geschädigten oder die Polizei warten
Wer beim Ein- oder Ausparken ein fremdes Fahrzeug beschädigt und
nicht auf den Fahrer oder die Polizei wartet, begeht Fahrerflucht. Es
drohen nicht nur Geldstrafe, Punkte ins Flensburg und
Führerscheinentzug, sondern auch der Verlust des Kfz-Haftpflicht- und
Kaskoschutzes. „Nach dem Unfall lediglich einen Zettel mit
Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu
hinterlassen, reicht nicht aus, man macht sich strafbar“, sagt Frank
Bärnhof. „Der Schadenverursacher muss auf den Fahrer des geschädigten
Fahrzeugs warten bzw. die Polizei verständigen.“
Unfall dokumentieren und Versicherung informieren
Sind beide Parteien anwesend, sollte der Unfall genau dokumentiert
werden. „Es empfiehlt sich, den Stand der Fahrzeuge und die
Beschädigungen mithilfe von Fotos sowie einem Europäischen
Unfallbericht zu dokumentieren“, rät Frank Bärnhof. „Außerdem
Versicherungsdaten, Anschrift und Telefonnummer, Kfz-Kennzeichnen
sowie Ort und Zeit des Unfalls notieren. Auch bei kleineren Schäden
sollte die Versicherung informiert werden.“
Kostenübernahme klären
„Für Schäden nach einem Zusammenstoß kommt eigentlich die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Solange der aber
nicht feststeht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen – es sei
denn, er hat eine Vollkaskopolice. Vor einer Regulierung über die
Vollkaskoversicherung sollte jedoch geklärt werden, ob dies zu einer
Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts führt und sich somit der
Beitrag erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es eventuell für den
Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen“,
erklärt Frank Bärnhof.
Tipp: Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden
vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen.
Einige Angebote enthalten sogar einen sogenannten Rabattschutz, der
verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im
nächsten Jahr ansteigt. Dieser Rabattschutz sollte für die
Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung
gelten.
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