(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II B 79/23)
Der Fall: Eine Familie hatte beim Finanzgericht erfolgreich beantragt, die Grundsteuerwertfeststellungen für ihre Wohnimmobilien von der Vollziehung auszusetzen. Das Finanzgericht zweifelte an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (und darüber hinaus an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsvorschriften). Die Finanzverwaltung ging rechtlich gegen diese Entscheidung vor und so musste in letzter Konsequenz die höchste Instanz der Fachgerichtsbarkeit darüber entscheiden.
Das Urteil: Wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den behördlich bestimmten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist, dann muss das nach Auffassung des BFH Konsequenzen haben. Die Betroffenen müssen mit einem Gutachten belegen dürfen, dass bei ihnen die Grundsteuer zu hoch angesetzt worden ist. Im Zweifelsfall würde die Finanzgerichtsbarkeit über die Angemessenheit entscheiden.
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