Das Landgericht Itzehoe hat wieder einer
Kapitalanlegerin Recht gegeben. Sie wurde von der ACCESSIO
Wertpapierhandelshaus AG falsch beraten. Der Finanzdienstleister muss
jetzt den ganzen Schaden in Höhe von EUR 51.088,64 ersetzen (nicht
rechtskräftig).
Die Anlegerin hatte auf Empfehlung des Wertpapierhandelshauses
Inhaber-Genussscheine der Pongs & Zahn AG im Nennwert in Höhe von EUR
50.000,00 erworben. Das Gericht stellte fest, dass die Anlegerin
nicht anleger- und nicht anlagegerecht aufgeklärt wurde. Der Berater
behauptete nämlich, dass es sich um ein rentenähnliches Wertpapier
handelt, obwohl das Genussscheinkapital nur verzinst wird, wenn die
Pongs & Zahn AG in dem jeweiligen Geschäftsjahr Gewinne erzielt und
dass sich der Rückzahlungsanspruch verringert, wenn das Unternehmen
einen Bilanzverlust erleidet.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS
Gröpper Köpke Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat: „Das
Landgericht ist unserer Argumentation gefolgt und hat unserer
Mandantin uneingeschränkt Recht gegeben. Nach unserer Erkenntnis
wurden viele Anleger nicht richtig aufgeklärt. Die können jetzt
Schadensersatzansprüche geltend machen.“
Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper
BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte
Museumstraße 31
22765 Hamburg
Tel. 040/3808941-0
Fax. 040/3808941-29
www.bankrecht24.de
kanzlei@bankrecht24.de