Zur heutigen Abstimmung im Bundestag über die
Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes erklärt Anne
Markwardt, Sprecherin der Verbraucherorganisation foodwatch:
„Trotz einiger, längst überfälliger Verbesserungen bleibt das
Fazit: Vor Gammelfleisch, Täuschungsfällen und Hygieneverstößen muss
auch in Zukunft nicht gewarnt werden. Ob die Verbraucher informiert
werden, liegt im Ermessen der Behörde. Die Erfahrungen aus der
Vergangenheit zeigen, dass oft nicht die Verbraucher, sondern die
Gammelfleischverkäufer geschützt werden, wenn es keine klare
Verpflichtung zur Veröffentlichung gibt. Der Bundestag hat hier die
Chance verpasst, ein Gesetz zu schaffen, das die Verbraucher wirklich
auf Augenhöhe mit den Herstellern bringt. Die Informationsrechte der
Bürger werden durch viele Ausnahmeregelungen ausgehebelt. Die aktiven
Veröffentlichungspflichten der Behörden sind nach wie vor
unzureichend.“
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