Überschaubares Volumen
Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen Ausschreibungsverfahren am 15. August dieses Jahres 67 Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.013 Megawatt den Zuschlag erteilt. „Gebote waren für das Dreifache des Volumens abgegeben worden. Es gab also ein höheres Interesse als erfüllt werden konnte“, so Green Value SCE. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 4,28 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erzielen konnte, lag bei 4,29 ct/kWh. Der Schwerpunkt der Zuteilungen konzentrierte sich auf den Osten Deutschlands. Erneut wird deutlich, dass bei den Ausschreibungen die Verfügbarkeit von Flächen eine wichtige Rolle spielt. Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, kommentiert: „Das Ergebnis bestätigt die positiven Erfahrungen aus den voran gegangenen wettbewerblichen Ausschreibungen im Offshore- und im Photovoltaikbereich.”
Hoher Anteil an Bürgerenergiegesellschaften
Bürgerenergiegesellschaften dominierten die diesjährige Vergabe. Sie reichten 84 Prozent der Gebotsmenge ein. Schließlich entfielen 90 Prozent der Zuschläge (60 Zuschläge), bzw. 95 Prozent des Zuschlagsvolumens auf sie.
Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird dabei nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt 4,29 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern wird der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren). Hierin sehen einige Anbieter eine Benachteiligung und fordern eine Angleichung. Zumal der größte Teil der Bürgerenergiezuschläge an Gesellschaften ging, die organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind. Immerhin 37 Zuschläge mit einem Zuschlagsvolumen von 660 Megawatt fielen auf diese Gruppe. Weitere fünf Zuschläge mit einem Volumen von 30 Megawatt fielen an Gesellschaften ohne Bürgerenergieprivileg als weitere Gesellschaften von Projektierern. Diese Bieter vereinen insgesamt 68 Prozent der Zuschlagsmenge auf sich. „Insgesamt konnte die Bundesnetzagentur keine Hinweise dafür finden, dass gegen gesetzliche Anforderungen verstoßen wurde. So lobten die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur die Qualität der Angebote. Nur 14 Angebote mussten ausgeschlossen werden. Es scheint also auch kein Vergehen, wenn Bürgerenergiegesellschaften – und sei es aus Kostengründen – eng mit Projektierern zusammenarbeiten“, meinen die Experten der Green Value SCE.