Selbst extreme, provokante und unbequeme Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit grundsätzlich gedeckt. In seinem \“Compact\“-Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht zu staatlicher Zurückhaltung gemahnt: Polizeiliche Eingriffe müssten verhältnismäßig bleiben und dürften nicht zu einer \“Gesinnungspolizei\“ führen. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) meint, viele Menschen hätten \“den Unterschied zwischen Hass und Meinung verlernt\“. Doch rechtlich gesehen gibt es diesen Unterschied nicht per se. Propagierter Hass mag abstoßend, ekelhaft und gefährlich sein – solange er nicht in strafbare oder verfassungsfeindliche Handlungen übergeht, muss die wehrhafte Demokratie ihn ertragen.
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