Risk-BOT erweitert seine digitale Schadenhilfe um die strukturierte Prüfung gekürzter Reparaturrechnungen.
Die Reparatur ist erledigt, die Rechnung liegt vor – und dann übernimmt die HUK nicht den vollständigen Betrag. Für Versicherte stellt sich damit eine entscheidende Frage: Ist die Kürzung nachvollziehbar und worauf stützt sie sich? Risk-BOT bietet dafür eine digitale Möglichkeit, den konkreten Schadenfall und die vorliegenden Unterlagen prüfen zu lassen.
Gerade bei Kfz-Schäden können Reparaturrechnungen mehrere Positionen enthalten, deren Bedeutung für Laien nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Wird eine Rechnung gekürzt, stehen Betroffene deshalb häufig vor einer zweiten Herausforderung: Sie müssen zunächst verstehen, was überhaupt gekürzt wurde.
Genau an diesem Punkt setzt die digitale Schadenhilfe von Risk-BOT an. Nutzer können ihren konkreten Fall zusammen mit relevanten Dokumenten einreichen. Dazu können beispielsweise die Reparaturrechnung, ein Schreiben des Versicherers oder weitere Unterlagen zum Schaden gehören.
Im Mittelpunkt steht zunächst die strukturierte Aufbereitung des Falls. Welche Positionen wurden nicht vollständig berücksichtigt? Welche Begründung nennt der Versicherer? Welche Informationen ergeben sich aus den eingereichten Unterlagen? Ziel ist es, die vorhandenen Informationen verständlich zusammenzuführen und mögliche offene Punkte sichtbar zu machen.
„Eine gekürzte Rechnung wirft für Betroffene häufig mehr Fragen auf als sie beantwortet. Entscheidend ist deshalb zunächst, die Kürzung anhand der vorhandenen Unterlagen nachvollziehbar zu machen“, sagt Roland Richert, CEO von Risk-BOT.
Der Ansatz ist Teil einer Entwicklung, bei der auch die Kommunikation rund um Versicherungsschäden zunehmend digital stattfindet. Während Schadenmeldungen inzwischen vielfach online erfolgen, bleibt die Frage nach dem Umgang mit einer Kürzung oder Ablehnung für viele Betroffene deutlich komplizierter.
Risk-BOT konzentriert seine digitale Unterstützung deshalb nicht ausschließlich auf die Schadenmeldung. Auch wenn ein Versicherer eine Leistung kürzt, ablehnt oder eine Reparaturrechnung nicht vollständig berücksichtigt, können Betroffene ihren Fall digital aufbereiten lassen.
Die Prüfung stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Ob eine Versicherung zu einer weitergehenden Leistung verpflichtet ist, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen, dem Schadenfall und den vorhandenen Unterlagen ab.
Die digitale Schadenhilfe ist grundsätzlich für unterschiedliche Versicherungen und Schadenarten konzipiert. Der konkrete Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem jeweiligen Fall.
