Marode Straßen nach dem Winter / Wer in ein Schlagloch fährt zahlt oft die Zeche selbst / ADAC: Scha

Immer häufiger werden Schlaglöcher auf deutschen
Straßen nicht mehr ausgebessert, lediglich Warnschilder und
Geschwindigkeitsbeschränkungen weisen auf die Gefahren im Asphalt
hin. Diese Praxis kommt laut ADAC im Schadenfall die Autofahrer teuer
zu stehen. Denn die Gemeinden genügen in vielen Fällen mit dem
Aufstellen von Schildern, die auf beschädigte Straßen hinweisen,
ihrer Sorgfaltspflicht.

Nach Ansicht vieler Gerichte müssen sich Autofahrer dann durch
langsameres Fahren auf holprige Straßen einstellen und damit selbst
für Unfallschäden haften. Behörden sind jedoch haftbar zu machen,
wenn sie keine Maßnahmen zur Ausbesserung oder Beschilderung
beschädigter Straßen unternommen haben. Kommt es zu einem Unfall oder
einer Panne durch einen Krater im Asphalt rät der ADAC den Schaden
und die Unfallursache genau zu dokumentieren. Denn die Beweislast
liegt in solchen Fällen beim Geschädigten. Besonders wichtig: Die
Unfallstelle fotografieren und Zeugen suchen. Bei einem
Vollkaskoschutz zahlt die Versicherung – abzüglich Selbstbeteiligung.

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Katharina Bauer
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